Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, das die sogenannte Whistleblower-Richtlinie der EU umsetzt. Dieses Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber ab 50 Mitarbeiter:innen zur Einrichtung einer internen Meldestelle und soll der wirksamen und nachhaltigen Verbesserung des Hinweisgeberschutzes dienen.

Das Gesetz gilt für die Meldung und Offenlegung von Verstößen im beruflichen Kontext, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind und sich gegen den Schutz von Leben und Gesundheit, dem Schutz der Rechte von Beschäftigten sowie geschäftsschädigende Praktiken wenden.

Der SkF Lingen hat ordnungsgemäß eine solche interne Meldestelle eingerichtet und ist der Möglichkeit, diese extern auszulagern, gefolgt. Wir haben uns dem Diözesancaritasverband angeschlossen und einen Vertrag mit der Kanzlei PKF/WMS in Osnabrück geschlossen. Die Meldestelle ist unabhängig und zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie wird Hinweise über ein Meldeportal entgegennehmen. Der entsprechende Link und QR-Code ist beigefügt.

Seitens der Meldestelle wird innerhalb von sieben Tagen eine Rückmeldung an die meldende Person gegeben und Folgemaßnahmen eingeleitet. Nach spätestens drei Monaten erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung über den Ermittlungsstand. Es wird strengste Vertraulichkeit zugesichert.

Mehr Infos: https://www.vertraulich-hinweisgeben.de/HinweisGeben/1069161