Wir sagen Nein zu Häuslicher Gewalt
- Wir unterstützen und beraten Sie, wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind
- Betroffene können sich jederzeit direkt an uns wenden
- Wir bieten Ihnen Gespräche an, um über das Erlebte zu sprechen
- Wir informieren Sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten
- Wir unterstützen Sie bei gerichtlichen Schritten (z.B. Schutzanordnungen)
- Wir entwickeln mit Ihnen Perspektiven für die Zukunft
Wir beraten Sie vertraulich, kostenlos und unabhängig von Ihrer Konfessionszugehörigkeit.
Das ist häusliche Gewalt:
Ihr Ehemann/Partner...
- beleidigt Sie
- hindert Sie ihre Familie oder Freunde zu treffen
- sperrt Sie ein
- wird wütend und rastet aus
- schlägt, tritt oder schubst Sie
- zwingt Sie zu Sex
- kontrolliert Ihre Finanzen
- verfolgt und belästigt Sie
- droht Ihnen Verletzungen und Gewalt an
Jede/r hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit.
Was können Sie tun?
In der akuten Gewaltsituation:
- Bringen Sie sich in Sicherheit (in der eigenen Wohnung oder bei Nachbarn)
- Rufen Sie den Notruf 110 an, die Polizei kommt sofort
- Sie kann den Täter aus der Wohnung weisen und ihm bis zu max. 14 Tagen verbieten, Ihre Wohnung wieder zu betreten
- Sind Sie verletzt, suchen Sie so bald wie möglich einen Arzt auf
Nach dem Polizeieinsatz:
- Die Polizei informiert die Beratungs- und Interventionsstelle
- Die Mitarbeiterin von der Beratungs- und Interventionsstelle nimmt Kontakt zu Ihnen auf
- Sie vereinbaren einen Termin zum Beratungsgespräch
- Sie können das Gespräch nutzen, um das Geschehene zu verarbeiten und sich vor weiterer Gewalt zu schützen
Das Gewaltschutzgesetz bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
Wohnungszuweisung
Auf Ihren Antrag hin kann Ihnen das Gericht die Wohnung für max. 6 Monate allein zusprechen,
auch wenn Ihr Partner der Eigentümer oder Mieter ist.
Kontakt- und Näherungsverbot
Das Gericht kann dem Täter verbieten:
- die Wohnung zu betreten
- sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern
- Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, Schule/ Kindergarten, beim Einkauf
- Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, Brief, E-Mail, SMS
Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz finden Sie hier.

