Ansprechpartner

Wir sagen Nein zu Häuslicher Gewalt

Wir beraten Sie vertraulich, kostenlos und unabhängig von Ihrer Konfessionszugehörigkeit.

Das ist häusliche Gewalt:


Ihr Ehemann/Partner...

Jede/r hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit.

Was können Sie tun?


In der akuten Gewaltsituation:

Nach dem Polizeieinsatz:



Das Gewaltschutzgesetz bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

Wohnungszuweisung

Auf Ihren Antrag hin kann Ihnen das Gericht die Wohnung für max. 6 Monate allein zusprechen,
auch wenn Ihr Partner der Eigentümer oder Mieter ist.

Kontakt- und Näherungsverbot

Das Gericht kann dem Täter verbieten:

Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz finden Sie hier.