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AUFGABEN DES BETREUUNGSVEREINS


Wer wird betreut?

Erwachsene, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung, einer Alterserkrankung, einer geistigen und/oder seelischen Behinderung nicht und/oder nur teilweise selbständig ihre Angelegenheiten erledigen können.
Der Umfang der Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht nach dem individuellen Bedarf festgesetzt.


Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung in rechtlichen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Bereichen. Die gesetzliche Vertretung erfolgt in den festgesetzten Aufgabenkreisen.
Mögliche Aufgabenkreise:

Zudem gehören die Förderung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung, die Organisation notwendiger Hilfen oder Maßnahmen und die Orientierung am Wohl der Betreuten sowie die Berücksichtigung von deren Wünschen und Lebensvorstellungen zu den Inhalten der Betreuungsarbeit.

Wer kann BetreuerIn werden?

Grundsätzlich kann jede/r erwachsene BürgerIn die Aufgabe eines Betreuers übernehmen. Sie/Er sollte bereit sein, sich sozial zu engagieren und Verantwortung für einen hilfebedürftigen Menschen zu tragen.
Wenn Sie Interesse haben, ehrenamtlich als BetreuerIn tätig zu werden, dann finden Sie hier weitere Informationen.

Wir informieren Sie auch gerne über:


Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht benennt jemand schriftlich eine Person des Vertrauens (Vorsorgebevollmächtigter), die seine individuellen Überzeugungen bezüglich des eigenen Lebens, Sterbens und Todes kennt.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung wird dem Vormundschaftsgericht eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall der gerichtlichen Bestellung der gesetzlichen Betreuung benannt, die die Belange der zu betreuenden Person in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen vertritt.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung bekunden Menschen ihren Willen in Bezug auf eine mögliche Behandlung im konkreten Fall bei einer auf den Tod zugehenden unheilbaren Erkrankung.